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Schornsteinfegerinnung Hannover
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
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Mit guter Beratung Energie sparen!

Energieminister Meyer: „Mit guter Beratung Energie sparen, Kosten senken und das Klima schützen“
– Land fördert kostenfreie Energie-Beratung für privates Wohneigentum mit 7,6 Millionen Euro –
PI 007/2023
Die Gas- und Energiekrise, die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöst wurde, hat den Handlungsbedarf beim Energiesparen nochmal deutlich vergrößert. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrem Nachtragshaushalt erhebliche Mittel bereitgestellt, um mögliche Härten abzufedern, Menschen und Betriebe von Kosten zu entlasten, die Transformation der niedersächsischen Wirtschaft zu beschleunigen und ein zusätzliches Energieberatungsangebot auf den Weg zu bringen.
„Mit guter Beratung, etwa durch das regionale Handwerk, können mit einfachen Mitteln oft erhebliche Kosten eingespart und der Umstieg auf Erneuerbare Wärme gefördert werden. Eingesparte Energie entlastet den Geldbeutel und hilft gleichzeitig, das Klima zu schützen“, sagte Umwelt- und Energieminister Christian Meyer. Mit den Mitteln aus dem ersten Nachtragshaushalt kann daher für private Wohneigentümerinnen und -eigentümer die Energieberatung deutlich verbessert werden.
Den Auftakt macht Anfang Februar 2023 die „Energiespar-Beratung Private Wohngebäude“, die das Niedersächsische Umweltministerium mit 7,6 Millionen Euro fördert. Die Beratung wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) landesweit durchgeführt und wendet sich an Eigentümer von privat genutztem Wohnraum. Für die Umsetzung stehen aktuell bereits zusätzlich über 600 Energieberaterinnen und Energieberater, vorwiegend aus den Reihen des Schornsteinfegerhandwerks, zur Verfügung.
Umwelt- und Energieminister Christian Meyer: „Gute, qualifizierte Energieberatung ist der Schlüssel für wirklich erfolgreiches Energiesparen. Denn viele Sparmaßnahmen greifen ineinander und bauen aufeinander auf. Mit der neuen landesweiten Energiespar-Beratung wollen wir insbesondere auch in die Regionen Niedersachsens gehen, in denen bislang ein eher geringes Angebot bestand.“
Die Beratung soll Bürgerinnen und Bürgern aufzeigen, wie sie kurzfristig Energie und Kosten einsparen können. Teil der Beratung ist dazu ein energetischer Hauscheck mit einer abschließenden Heizungsvisite, um Einsparpotenziale an der Gebäudehülle und im Heizungsbetrieb zu identifizieren. Außerdem kann geprüft werden, ob sich das Haus für den Betrieb einer Wärmepumpe eignet.
Lothar Nolte, Geschäftsführer der KEAN: „Die KEAN hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit regionalen Partnerorganisationen und der Verbraucherzentrale Niedersachsen ein breites Angebot für Energieberatungen in Niedersachsen geschaffen. Auf diese Weise wurden bislang schon 4.000 - 6.000 Beratungen pro Jahr für private Gebäudeeigentümer durchgeführt. Diese Erfahrungen wollen wir nutzen, um mit der „Energiespar-Beratung Private Wohngebäude“ kurzfristig ein größeres, zusätzliches Beratungsangebot zu schaffen. Denn angesichts der besonderen Herausforderungen der Energiekrise müssen schnell sehr viele Haushalte erreicht werden – auch mit der Unterstützung der zusätzlichen Energieberaterinnen und -berater aus dem Schornsteinfegerhandwerk.“
Start der Beratungen ist für Anfang Februar geplant. Für die privaten Wohneigentümerinnen und -eigentümer sind die Beratungen kostenfrei und sie können mit einem neuen digitalen Erfassungs- und Abrechnungssystem von den Energieberaterinnen und -beratern schnell und einfach umgesetzt werden.
Weitere Informationen unter: www.klimaschutz-niedersachsen.de/energiesparberatung-pw Dort finden Interessierte ab dem 06.02.2023 auch eine Liste von Beraterinnen und Beratern, die für einen Termin auch direkt kontaktiert werden können.

Austausch- Nachrüstpflicht Kaminöfen

 

Austausch- bzw. Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2020 für Kachel- und Kaminöfen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden.

 

 

 
Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) läuft zum 31. Dezember dieses Jahres die Übergangsfrist zur Einhaltung verschärfter Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid von Einzelraumfeuerungsanlagen aus, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden.

Von den ca. 11,1 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraums dienen, sind rund 800.000 (7,2%) Öfen von der Austausch- bzw. Nachrüstverpflichtung betroffen. Dies sind Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden. Ab dem 31.12.2020 gelten auch für diese Feuerstätten die verschärften Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen nach der 1. BImSchV. Grundsätzlich besteht für den Betreiber einer solchen Einzelraumfeuerungsanlage neben dem Austausch der Anlage 
auch die Möglichkeit zur Nachrüstung der Feuerungsanlage mit Einrichtungen zur Reduzierung der Staubemissionen (Staubfilter oder - abscheider). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass eine positive Messung der Einzelraumfeuerungsanlage durch einen Schornsteinfeger den weiteren Betrieb genehmigt. Das Schornsteinfegerhandwerk vertritt aber hier ganz klar die Position, dass in der Regel der Austausch der Feuerstätte einer Nachrüstung vorgezogen werden sollte. Über zwanzig Jahre alte Feuerstätten sind längst nicht mehr auf dem Stand der modernen Technik. Neben einer schadstoffarmen Verbrennung bieten moderne Feuerungen auch eine energieeffiziente Wärmeerzeugung mit dem klimafreundlichen und nachwachsenden Brennstoff Holz.
Für alle Kamin- und Kachelöfen gilt außerdem, dass für eine schadstoffarme und energieeffiziente Verbrennung neben der eingesetzten Technik auch die Qualität des Brennstoffs und das Betreiberverhalten eine wichtige Rolle spielen. Hinweise zum richtigen Anheizen und dem Betrieb von Kamin- und Kachelöfen finden Verbraucher auf unserer Internetseite unter:
https://www.schornsteinfeger.de/kaminoefen.aspx.
 
Betreiber, die sich unsicher sind, ob ihre Einzelraumfeuerungsanlage von der o.g. Austausch- bzw. Nachrüstverpflichtung betroffen ist oder weitergehende Fragen zu diesem Thema haben, können sich jederzeit an ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wenden. 
 
Mehr Informationen zum Handwerk sowie Presseinformationen und Bildmaterial zum Download finden Sie unter
www.schornsteinfeger.de.
 
 
 
 

Energieeffizienz von Heizgeräten

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum neuen  Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen.

 

Hier geht's zum ...

Animationsfilm zum Heizungslabel


 


Weitere Informationen
zum Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen ...
Energieeffizienz von Heizgeräten

Neues Energielabel für alte Heizkessel

Dezember 2015. Welche Effizienzklasse hat meine Heizung? Rund 70 Prozent der Öl- und Gas-Heizkessel in Deutschland sind nach Informationen des Schornsteinfegerhandwerks über 15 Jahre alt und energetisch ineffizient. Ab 2016 sollen diese Anlagen schrittweise ein Energielabel erhalten. Das Label orientiert sich am bekannten EU-Energielabel und gibt Auskunft über die Effizienzklasse und den Energieverbrauch des Heizkessels. Für Verbraucher ist die Kennzeichnung kostenfrei.
 

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